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BVerwG, 13.11.1985 - 2 B 81.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung einer Revision
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1985 - 12 A 420/84
- BVerwG, 13.11.1985 - 2 B 81.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 13.11.1985 - 2 B 81.85
Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] mit weiteren Nachweisen>).